AGB 

Geschäftsbedingungen für Kunden:
Werter Kunde, im allgemeinen bevorzugen wir Handschlagqualität und beiderseitige einfache Abwicklung, das spart Zeit und Geld. Ihr Mitwirken und die genaue Vorgabe Ihrer Wünsche und Ziele ist damit unumgänglich, es ist die Grundlage Geld zu sparen und Missverständnisse zu verhindern, am einfachsten gelingt dies, durch die zur Verfügungstellung von detailierten Plänen. Dennoch kommt es im Geschäftsleben manchmal zu Unstimmigkeiten, um diese so einfach wie möglich zu regeln, gelten nachfolgende Geschäftsbedinnungen.

Auftragnehmer = AN
Auftraggeber = AG

  • kundenspezifische Liefererungen, so nicht anders vereinbart, sind im voraus durch die übermittelte Rechnung zu bezahlen, diese wird binnen 5 Werktagen übermittelt, eine bindende Lieferzeit beginnt erst mit Einlangen der Zahlung auf unserem Konto. Für Lieferverzug von Lieferanten gibt es keinerlei Haftungsansrüche oder Pönale der Firma "LaVie - Gerald Kinelly" gegenüber. 
  • Rechnungen werden mit einer Position "Zahlungskonditionen/Zahlungskonti" ausgestellt, als bezahlt gilt eine Rechnung dann, wenn der Betrag vollständig, spätestens am letzten Tag des Zahlungsziels auf unserem Konto eingelangt ist. Ungerechtfertigter Skontoabzug wird zusätzlich der Bearbeitungsgebühren nachverrechnet.  

        Lautet das Zahlungsziel "nach Erhalt der Rechnung", dann ist der Betrag spätestens            7 Wochentage nach Erhalt der Rechnung kontoführend fällig, unabhängig von                        Feiertagen und Wochenenden. 

  • Akonto/Teilrechnungen sind unbedingt einzuhalten, bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Arbeiten einzustellen und sämtlich vereinbarten Termine verlieren ihre Gültigkeit und sind nach Übermittlung der Zahlung neu festzulegen, ausdrücklich besteht in diesem Fall kein Anspruch auf etwaige Kostenersätze durch Lieferverzug oder Terminverlust,weder anderen Unternehmen noch dem Bauherrn gegenüber. Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist dies dem AN unverzüglich mitzuteilen, der AN ist bis zur Klärung berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen und bis zur Klärung alle Termine hintan zu halten.
  • Der AG hat das Recht, vor Beginn der Arbeiten, das Führen eines Bautagebuch zu verlangen, in diesem Fall werden pro Arbeitstag € 22,- exkl. MwSt. in Rechnung gestellt, wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, so wird eine formlose Leistungsübersicht erstellt, diese Leistungsübersicht ist die Grundlage für sämtliche Rechnungslegungen. der AG hat jederzeit die Möglichkeit, Einsicht in die Leistungsübersicht zu verlangen und wird binnen 7 Tagen zur Verfügung gestellt, wird bei länger dauernden Arbeiten/Aufträgen davon kein Gebrauch gemacht, gelten alle bereits erbrachten Leistungen, welche bis 7 Tage vor dem Einsichtgesuch liegen, als akzeptiert, eine nachträgliche Urgenz ist nicht möglich. Eine nachträgliche Forderung eines Bautagebuches ist nicht zulässig. 
  • Foto auf der Baustelle: der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Baustelle Fotos anzufertigen und diese für jegliche Dokumentation/Firmen- und Werbezwecken zu verwenden. 
  • Handelsware: der AG hat im Falle der selbstorganisierten Montage oder Verarbeitung sämtlicher von uns gelieferten Materialien und Waren unbedingt durch fachkundiges Personal zu bewerkstelligen  anderenfalls ist die Firma LaVie oder der Lieferant von jeglicher Garantie entbunden. Ein Verarbeiternachweis im Schadens-/Garantiefall mittels Rechnung ist vorzulegen.
  • Unterbrechungen laufender Arbeiten durch den AG oder durch andere Umstände wie höhere Gewalt oder durch Änderungen von Zeitplänen, berechtigen den AN spätestens nach einer Wartezeit von 14 Tagen, sämtliche offene Leistungen, unabhängig des Ausführungsgrad, abzurechnen. Eine eventuell notwendige Räumung der Baustelleneinrichtung und neuerliches Einrichten der Baustelle wird zuzüglich verrechnet. 
  • Arbeitsende/Auftragsende/Übergabe/Schlußrechnung:

        Nach erfolgten Arbeitsabschluß und der Meldung an Sie, möchten wir mit Ihnen 
        eine gemeinsame Abnahme durchführen um Missverständnisse zu vermeiden. 
        Die zeitliche Abfolge ist entweder ein direkter Termin nach erfolgter   
        Fertigstellungsmeldung oder binnen 14 Tagen nach Erhalt der Schlußrechnung, 
        sollte der Termin für die Endabnahme nicht binnen 14 Tagen erfolgen können, so  
        gilt ihr Recht auf Haftrücklaß gewahrt wenn binnen 5 Tagen nach Erhalt der 
        Schlußrechnung ein Termin gemeinsam vereinbart wurde, ist dies nicht  
        geschehen,  so ist der Haftrücklass von 10% der Auftragssumme fällig und die   
        Leistung gilt als akzeptiert sofern dies nicht durch Abs 4 bereits passiert ist..

  • Abweichungen dieser AGB sind ausschließlich in schriftlicher Form und bestätigt durch die Firma "LaVie - Gerald Kinelly" zulässig.


Des weiteren gelten die AGB der Wirtschaftskammer für die jeweilige Gewerksgruppe so diese nicht von oben stehenden Regelungen erfasst sind.

Stand: 27.11.2020     Preisangaben werden mit der jährlichen Indexanpassung verrechnet